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UNSERE AGB´S |
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Unsere AGB
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Dienste und Leistungen der Privaten Arbeitsvermittlung Ertugral
Stand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.01.09
1.Allgemeines Die Tätigkeit der Privaten Arbeitsvermittlung Ertugral ist vornehmlich auf die Akquise und Vermittlung von Arbeitslosen bzw. anderen Stellensuchenden aller Berufe/ Branchen und auf die Suche von Stellenanbietern gerichtet. Die Arbeitsvermittlung wird unter Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Vermittlungen erfolgen grundsätzlich nur auf Grundlage eines vorhandenen und gültigen Vermittlungsgutscheines. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung. Vermittlungsgutscheine werden nur als Kopie entgegen genommen, auch wenn eine aktive Vermittlung bevorsteht. Das Original wird erst nach erfolgreicher Vermittlung angefordert.
1.2 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse mit der Privaten Arbeitsvermittlung Ertugral.
1.3 Die Private Arbeitsvermittlung Ertugral übernimmt keine Garantien oder Gewährleistungen für eine erfolgreiche Vermittlung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes. Dies gilt sowohl für die Arbeitsuchenden, als auch für die Arbeitgeber.
1.4 Bei Nichtzustandekommen eines Arbeitsverhältnisses im Rahmen der Vermittlungs- und Beratungstätigkeit der Privaten Arbeitsvermittlung Ertugral ist jegliche Haftung ausgeschlossen. Dies gilt auch für leichte Fahrlässigkeit.
1.5 Eine Überprüfung der von den Bewerbern gemachten Angaben obliegt allein den Arbeitgebern. Unvollständige oder unwahre Angaben seitens der Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden (vor allem in Bezug auf Vorstrafen, Gesundheitszustand, etc.) sowie seitens der Stellenanbieter gegenüber den Private Arbeitsvermittlung Ertugral, schließen eine Haftung der Privaten Arbeitsvermittlung Ertugral aus.
1.6 Vereinbarungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Vereinbarungen zum Datenschutz abweichen, bedürfen der Schriftform.
1.7 Die Unwirksamkeit eines Teils dieser Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Soweit in diesen Geschäftsbedingungen keine anders lautende Regelung getroffen worden ist, sind die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über den Dienstvertrag, die Arbeitsvermittlungsverordnung und die Vorschriften aus dem Sozialgesetzbuch III (SGB III) über Arbeitsförderung anzuwenden.
2. Geschäftsbedingungen der Vermittlungstätigkeit
2.1 Die Private Arbeitsvermittlung Ertugral legt Hauptaugenmerk grundsätzlich auf die Zielgruppe der Arbeitnehmer, die gemäß § 421g SGB III Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, die nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens acht Wochen innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind und die einen Vermittlungsgutschein – der für sie zuständigen Agentur für Arbeit – vorlegen können.
2.2 Der Arbeitgeber verpflichtet sich alle für den Auftrag der Personalauswahl und der Personalbeschaffung benötigten Informationen und Daten der Privaten Arbeitsvermittlung Ertugral zur Verfügung zu stellen.
2.3 Alle Bewerbungsunterlagen, die dem Arbeitgeber von den Private Arbeitsvermittlung Ertugral zur Verfügung gestellt werden, bleiben Eigentum der Private Arbeitsvermittlung Ertugral. Diese Unterlagen und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich und müssen bei einem nicht zustande gekommenen Arbeitsverhältnis unverzüglich zurückgegeben werden. Eine Weitergabe an unbefugte Dritte sowie eine Vervielfältigung ist unzulässig oder bedarf der vorherigen Absprache.
2.4 Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Bewerber, die Private Arbeitsvermittlung Ertugral auf einem Formular für die Arbeitsagentur den Vertragsabschluss und die Dauer der Beschäftigung nach acht Wochen bzw. sechs Monaten zu bestätigen.
2.5 Der Arbeitssuchende erteilt mit seiner Unterschrift den Private Arbeitsvermittlung Ertugral die Vollmacht, nach erfolgreicher Vermittlung, den Originalgutschein bei der zuständigen Agentur für Arbeit abzurechnen.
2.6 Der Vermittlungsgutschein ist durch den Arbeitnehmer innerhalb von zwei Wochen nach erfolgreicher Vermittlung/ Abschluss des Arbeitsvertrages bei den Private Arbeitsvermittlung Ertugral abzugeben. Erfolgt dies nicht, ist die Private Arbeitsvermittlung Ertugral berechtigt, die Vergütungen dem Arbeitssuchenden in Rechnung zu stellen.
2.7 Im Internet online ausgefüllte bzw. ausgedruckte und an die Private Arbeitsvermittlung Ertugral gesandten Formulare für Bewerber und Arbeitgeber werden erst dann Bestandteil eines Vermittlungsvertrages, wenn die Private Arbeitsvermittlung Ertugral ein von beiden Parteien unterschriebener und mit Datum versehener Vertrag der Privaten Arbeitsvermittlung Ertugral vorliegt.
4. Vereinbarungen zum Datenschutz
4.1 Unterzeichnende des Vermittlungsvertrages/ des Personalfragebogens erklären sich mit der elektronischen Speicherung und Weitergabe, der Private Arbeitsvermittlung Ertugral zur Verfügung gestellten Angaben, einverstanden.
4.2 Alle den Private Arbeitsvermittlung Ertugral zur Verfügung gestellten Daten werden ausschließlich zur Arbeitsvermittlung genutzt und auf Antrag wieder vollständig gelöscht.
4.3 Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurück geschickt, wenn bei der Einreichung der Unterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wurde. Der Bewerber hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, seine Bewerbungsunterlagen während der Geschäftszeiten persönlich abzuholen.
5. Zahlungsbedingungen
5.1 Der gültige Vermittlungsgutschein eines Arbeitslosen ist direkt nach Abschluss eines – durch die Private Arbeitsvermittlung Ertugral vermittelten – Arbeitsvertrages an die Private Arbeitsvermittlung Ertugral zu übergeben. Sollte der Vermittlungsgutschein seine Gültigkeit überschritten haben oder wird nicht vom Vermittelten an die Private Arbeitsvermittlung Ertugral ausgehändigt, ist der Vermittelte für die Zahlung der Vergütung – eventuell in Teilbeträgen – verpflichtet.
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