Basis für eine kostenlose Arbeitsvermittlung sind die von der Agenturen für Arbeit sowie Jobcenter zur Verfügung stehenden Vermittlungsgutscheine.
Jeder Arbeitssuchende (ALG I) ab 6 Wochen Arbeitslosigkeit hat Anspruch auf diesen kostenlosen Vermittlungsgutschein.
Beantragt wird dieser Vermittlungsgutschein bei Ihrem Arbeitsberater in der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit.
Jedem Arbeitssuchenden (ALG II) kann dieser kostenlose Vermittlungsgutschein von seinem zuständigen Jobcenter ausgestellt werden.
kostenpflichtige Arbeitsvermittlung:
Sollten Sie Widererwarten noch keinen Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein haben oder keinen mehr erhalten, so ist dieses für uns ebenfalls kein Problem.
Im Falle einer erfolgreichen Vermittlung innerhalb Deutschlands werden Ihnen lediglich einmalig nur 250 Euro von uns in Rechnung gestellt. Innerhalb der ersten 6 Wochen werden 150 Euro fällig nach Arbeitsaufnahme und nach 10 Wochen werden weitere 100 Euro fällig nach Arbeitsaufnahme. - Keine Vorkasse -