Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Inhaber von Vermittlungsgutscheinen
Die Arbeitsvermittlung wird unter Einhaltung aller gesetzlichen und rechtlichen Bestimmungen durchgeführt. Vermittlungen erfolgen grundsätzlich nur auf Grundlage eines vorhandenen und gültigen Vermittlungsgutscheines. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Vermittlung. Vermittlungsgutscheine werden nur als Kopie entgegen genommen, auch wenn eine aktive Vermittlung bevorsteht. Das Original wird erst nach erfolgreicher Vermittlung angefordert. Es entscheidet grundsätzlich der vermittelte Arbeitgeber, welcher Bewerber und zu welchem Zeitpunkt dieser zum Vorstellungsgespräch eingeladen wird. Steht der Bewerber dem Vermittlungsprozess unbegründet (im Sinne dieses Vermittlungsprozesses) nicht zur Verfügung, stellen wir eine weitere Bearbeitung sofort ein.
Nur bei einem aktiven Vermittlungsprozess nehmen wir mit dem Bewerber direkten Kontakt auf.
Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurück geschickt, wenn bei der Einreichung der Unterlagen ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt wurde. Der Bewerber hat jedoch jederzeit die Möglichkeit, seine Bewerbungsunterlagen während der Geschäftszeiten persönlich abzuholen.
Bei Beginn einer aktiven Vermittlung wird mit dem Bewerber zusätzlich ein Vermittlungsvertrag geschlossen.