KOSTENLOSE ARBEITSVERMITTLUNG ÜBER VERMITTLUNGSGUTSCHEIN
Der Gesetzgeber hat Arbeitsuchenden mit Anspruch auf Arbeitslosengeld das Recht eingeräumt, auf Kosten der Agentur für Arbeit einen privaten Arbeitsvermittler mit der Vermittlung einer Arbeitsstelle zu beauftragen, sofern sie in den letzten drei Monaten mindestens acht Wochen arbeitslos waren und noch nicht vermittelt sind (Vermittlungsgutschein - VGS).
Anspruch auf einen VGS haben auch Arbeitnehmer, die in ABM (Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen) oder SAM (Strukturanpassungsmaßnahmen) beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren.
Arbeitsuchende mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben keinen Rechtsanspruch auf einen VGS. Der Träger der Grundsicherung kann ihnen einen Gutschein ausstellen (Ermessensleistung)."