Stellenangebote! Wir suchen: Regional-Bundesweit Fachkräfte und Handwerker: *Elektromonteure / -Installateure,*Schweißer im Bereich WIG,MAG,MIG,E,A (mit und ohne gültige Prüfung) *Heizung/Sanitär, Kälte/Klima/Lüftungsbau, *Sanitärinstallateure, Heizungsmonteure, Klimaanlagenmonteure *Zimmerer,*Tischler, Schreiner, Möbel und Küchenmonteure *Heizung/Sanitär, Kälte/Klima/Lüftungsbau *bzw. Helfer, wenn sie in den o.g. Bereiche bereits Tätig waren und Erfahrung gesammelthaben. Ihre Vorteile: beste Wirtschaftskontakte durch kompetente Kooperationspartnern unbefristete Arbeitsverträge Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung Rahmenkonditionen: übertarifliche Stundenlohn je nach Qualifikation Elektriker Tarifmindestlohn für Elektrobranche Auslöse je nach Qualifikation Fahrtkostenzuschuss Hilfe bei Unterkunftssuche. Tel. 07231/356055 E-Mail:infojobs@ime24.de
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ANTRAGAUFEINENVERMITTLUNGSGUTSCHEIN

Neue Leistung des Arbeitsamtes:

Wozu dient der Gutschein?

Aus dem schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt ist höchstens der in Ihrem Vermittlungsgutschein genannte Betrag.
Wenn der private Vermittler Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt, erhält er die Vermittlungsvergütung von dem Arbeitsamt ausgezahlt, das den Gutschein ausgestellt hat.

Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein?

Sie erhalten auf Wunsch von Ihrem Arbeitsamt einen Vermittlungsgutschein, wenn
Sie arbeitslos sind, Anspruch auf Arbeitslosengeld haben und nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit weder vom Arbeitsamt noch von einem privaten Vermittler vermittelt sind, oder wenn Sie in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM) beschäftigt sind.

Welchen Wert hat der Gutschein?

Die Vermittlungsgutscheine haben einen Wert von > 2.000 Euro
Sie sind dann jeweils drei Monate gültig. Bei Beschäftigten in ABM oder SAM ist die Dauer der Arbeitslosigkeit vor Beginn der Maßnahme entscheidend.

Wann und an wen wird der Gutschein ausgezahlt ?

Der Gutschein wird an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er Sie innerhalb der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Gutscheins vermittelt in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
mit einer Dauer von mindestens drei Monaten
und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie im letzten Jahr vor der Arbeitslosmeldung entweder nicht oder kürzer als drei Monate beschäftigt waren.

Wo bekomme ich den Gutschein?

Den Gutschein können Sie beim Arbeitsamt persönlich abholen oder dort formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-mail unter Angabe Ihrer Kunden-Nummer anfordern.
Aus dem schriftlichen Vermittlungsvertrag zwischen Ihnen und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen, die im Falle einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt ist höchstens der in Ihrem Vermittlungsgutschein genannte Betrag.
Wenn der private Vermittler Ihnen einen Arbeitsplatz vermittelt, erhält er die Vermittlungsvergütung von dem Arbeitsamt ausgezahlt, das den Gutschein ausgestellt hat.

Kann ich auch ohne Gutschein einen privaten Vermittler einschalten?

Selbstverständlich kann jede und jeder Arbeitsuchende einen privaten Vermittler aufsuchen. Wer jedoch keinen Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes besitzt, muss die gesamte vereinbarte Vermittlungsvergütung an den Vermittler selbst zahlen. Diese Vergütung darf allerdings die Höchstgrenze von 2000,- Euro nicht überschreiten. Für die Vermittlung von Au-pair-Stellen beträgt die Höchstgebühr 150 Euro. Für bestimmte andere Berufe oder Personengruppen (z.B. Künstler, Fotomodelle, Berufssportler) kann das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung andere Höchstgrenzen festlegen.

Nutzen Sie Ihre Chance und beantragen Sie noch heute einen Vermittlungsgutschein..
Einen Antrag dazu können Sie sich unter downloads herunterladen.


Informationen zum Vermittlungsgutschein gibt es auch im Internet unter: